Bildungsscheck
Antragsteller/in:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Antragsadressat/ Kontakt:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung GSA
Postfach 111117, 19011 Schwerin (als vorprüfende Stelle) www.gsa-schwerin.de
Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen
Antragsverfahren:
Erfragen Sie bitte bei dem/der zuständigen Ansprechpartner/in unserer Bildungseinrichtung und der GSA, ob die Fortbildung förderfähig ist. Die Anträge sind bei der GSA einzureichen.
Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).Die Antragsunterlagen stehen auf den GSA-Internetseiten zur Verfügung.
Zuwendungshöhe:
- Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
- Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung max. 500,00 €
- Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen max. 3.000,00 €
- bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten
- bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren)