Liebe Interessierte,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung.
Diese möchten wir Ihnen in der folgenden Übersicht kurz darstellen.

Antragsteller/in:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Antragsadressat/ Kontakt:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung GSA
Postfach 111117, 19011 Schwerin (als vorprüfende Stelle) www.gsa-schwerin.de

Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen

Antragsverfahren:
Erfragen Sie bitte bei dem/der zuständigen Ansprechpartner/in unserer Bildungseinrichtung und der GSA, ob die Fortbildung förderfähig ist. Die Anträge sind bei der GSA einzureichen.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).Die Antragsunterlagen stehen auf den GSA-Internetseiten zur Verfügung.

Zuwendungshöhe:

  • Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung max. 500,00 €
  • Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen max. 3.000,00 €
  • bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten
  • bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren)

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Antragsteller/in:

  • Teilnehmer (berufstätig oder arbeitssuchend) beantragt Bildungsgutschein
  • für Weiterbildung zugelassener Bildungsträger beantragt Anerkennung der Maßnahme nach AZAV

Antragsadressat/ Kontakt:
Ihre zuständige Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de), Ihr zuständiges Jobcenter oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen: 0800 4 555500 (gebührenfrei)

Zielgruppe:       
für Teilnehmer bei denen Fortbildung notwendig ist

  • um sie beruflich einzugliedern
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • bei Teilzeitbeschäftigten, um Vollzeitbeschäftigung zu erreichen oder
  • wegen eines fehlenden Berufsabschlusses

Antragsverfahren:

  • Beratungsgespräch
  • Berufsausbildung muss mind. 4 Jahre zurückliegen
  • keine öffentlich geförderte Weiterbildung innerhalb der letzten 4 Jahre
  • Gültigkeit des Bildungsgutscheins 3 Monate ab Ausstellung
  • Abgabe beim Bildungsträger rechtzeitig vor Maßnahmebeginn
  • Bildungsträger muss ihn vor Maßnahmeeintritt bei Arbeitsagentur oder Jobcenter einreichen

Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheines kann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Zuwendungshöhe:
alle Kosten, die unmittelbar durch die Fortbildungsmaßnahme entstehen

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Antragsteller/in:

  • Arbeitgeber klärt Fortbildungsbedarf mit Arbeitnehmer und beantragt Bildungsgutschein
  • für Weiterbildung zugelassener Bildungsträger beantragt Anerkennung der Maßnahme nach AZAV

Antragsadressat/ Kontakt:
Kontaktieren Sie Ihre/n zuständige/r Berater/in des Arbeitgeberservice oder die Hotline 0800 4 5555 20.
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

Zielgruppe:
Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, die von neuen Technologien oder von Strukturwandel betroffen ist oder Weiterbildung in Engpassberufen anstreben; Weiterbildung muss mehr als 160 Stunden dauern

Antragsverfahren:         

  • Beratungsgespräch
  • Berufsausbildung muss mind. 4 Jahre zurückliegen
  • keine öffentlich geförderte Weiterbildung innerhalb der letzten 4 Jahre
  • Gültigkeit des Bildungsgutscheins 3 Monate ab Ausstellung
  • Abgabe beim Bildungsträger rechtzeitig vor Maßnahmebeginn
  • Bildungsträger muss ihn vor Maßnahmeeintritt bei Arbeitsagentur oder Jobcenter einreichen

Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheines kann verzichtet werden, wenn der AG und der/die AN damit einverstanden sind.

Zuwendungshöhe:
Die volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten soll nur erfolgen, wenn sich der AG angemessen an den Lehrgangskosten beteiligt.

a) Kleinstunternehmen (weniger als 10 AN)

bis zu 100 % Förderung der Weiterbildungskosten
bis zu 100 % für AN ab 45 Jahren und für Menschen mit Behinderung
bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes als Zuschuss an AG*

b) Kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 250 AN)

bis zu 50 % Förderung der Weiterbildungskosten, AG trägt mind. 50 %
bis zu 100 % für AN ab 45 Jahren und für Menschen mit Behinderung
bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes als Zuschuss an AG*

c) Größere Unternehmen (weniger als 2.500 AN)

bis zu 25 % Förderung der Weiterbildungskosten, AG trägt mind. 75 %
bis zu 25 % des Arbeitsentgeltes als Zuschuss an AG*

d) Große Unternehmen (ab 2.500 AN)

bis zu 15 % Förderung der Weiterbildungskosten, AG trägt mind. 85 %
bis zu 25 % des Arbeitsentgeltes als Zuschuss an AG*

e) Alle Unternehmensgrößen

bis zu 100 % Förderung der Weiterbildungskosten bei fehlendem Berufsabschluss oder berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen

Weiterbildungskosten sind die durch die Weiterbildung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern (§ 83 SGB III).

*wenn die Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird

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Antragsteller/in:
Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern

Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen

Antragsverfahren:
Beschäftigte müssen die Bildungsfreistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Mitzuteilen ist ebenfalls der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung.

Zuwendungshöhe:
Auf Antrag erstattet das Land dem Arbeitgeber einen pauschalierten Betrag bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr pro Beschäftigter und Beschäftigtem

  • für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 55 Euro pro Tag.
  • für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung in Höhe von 110 Euro pro Tag.
  • für Veranstaltungen der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Höhe von 110 Euro pro Tag.

Die Erstattung erfolgt ​im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Freistellungsanspruch der Beschäftigten besteht unabhängig von der Erstattungszahlung.

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Antragsteller/in:
Teilnehmer

Antragsadressat/ Kontakt:
zuständiges Amt für Ausbildungsförderung www.aufstiegs-bafoeg.de dort unter „zuständige Stelle“

Zielgruppe:
gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in; TN darf keine Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss haben

Antragsverfahren:
Formulare zum Download unter www.aufstiegs-bafoeg.de/

Zuwendungshöhe:
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen:

  • Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 40 %, der nicht zurückgezahlt werden muss
  • zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die restlichen 60 %
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg in Höhe von 40 %
  • Darlehenserlass in Höhe von bis zu 66 % bei Unternehmensgründung
  • pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung

zusätzlich bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ist die Bewilligung eines  Beitrags zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig möglich

Antragsteller/in:
Träger einer Maßnahme beantragt für eine bestimmte Fort- und Weiterbildung oder ein Inhouse-Seminar

Antragsadressat/ Kontakt:
Informationen unter: www.kda.de
Vergabe über die Wohlfahrtverbände oder die DHWGeschäftsstelle Hamburg

Zielgruppe:
haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit

Antragsverfahren:
Förderfähig sind Lehrgänge (Veranstaltungen in Seminarform und tutoriell begleitetes internetgestütztes Lernen in Gruppen) und Fachveranstaltungen (Veranstaltungen mit Vortragscharakter), die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz zu erhalten und zu verbessern.

  • Mindestteilnehmerzahl: 12
  • Informationen unter: www.kda.de

Zuwendungshöhe:
20,00 € pro Teilnehmenden/Tag

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit.

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. (John F. Kennedy)