Berufssprache
Im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45 a AufenthG des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bilden die Spezialberufssprachkurse die Grundlage für berufsbezogene Sprachförderung im Kontext von Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse für akademische Heilberufe. Die Spezialkurse ermöglichen den Aufbau kommunikativer Handlungskompetenz am Arbeitsplatz, wobei Fachlichkeit und Sprachlichkeit ineinander übergreifend vermittelt werden.
Nach Absolvierung eines Berufssprachkurses
- können Sie ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen.
- können Sie sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten zu suchen.
- können Sie die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen.
- können Sie sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.
Die Kurse sind konzipiert für zugewanderte Personen mit anderen Erstsprachen als Deutsch, die im Rahmen der Anerkennung ihres Berufes beabsichtigen, bei den jeweiligen Landesbehörden einen Antrag auf Approbationserteilung zu stellen.
Die Finanzierung der Kurse erfolgt aus Mitteln des Bundeshaushalts über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.